Höhere Negativzinsen sind bei einer freien Verfügbarkeit von Bargeld nicht wirksam durchsetzbar.
Im Februar 2019 veröffentlichte der Internationale Währungsfonds (IWF) einen Artikel zu diesem Themenkomplex und beschreibt offen eine Möglichkeit, wie höhere Negativzinsen durchgesetzt werden könnten.
Auch wenn der IWF-Artikel zunächst nur eine Idee darstellt, so sind die möglichen Implikationen für Privatanleger weitreichend.
Für Privatanleger sind potentielle Negativzinsen (neben der Inflation) eine Art Enteignung.
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IWF-Idee: Steuern auf Bargeld zur Durchsetzung von Negativzinsen
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