Langfristige Zusicherungen sind bei Finanzprodukten oft Papiertiger.
Die Lage muss sich nur stark genug ändern (z.B. das Zinslevel oder die Leistungsfähigkeit des Staates) und die Zusicherung kann sich in Luft auflösen.
Wenn der Druck groß genug ist, dann wird wohl auch immer juristisch ein Weg gefunden werden, wie die Aufhebung der Zusicherung plausibilisiert wird.
Interessante Links zum Thema:
Zwei aktuelle Beispiele:
Bausparkassen dürfen alte Verträge kündigen
Neue Fondsbesteuerung ab 2018 inkl. Aufhebung des Bestandsschutzes von Altanlagen vor 2009
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Bildquelle: Pixabay, lizensiert unter CC0 1.0