Interessante Links und mehr Informationen zum Thema Negativzinsen:
Eine Übersicht über die aktuellen EZB-Zinssätze:
Refinanzierungszinssätze ab 1999
Beispiele von Negativzinsen:
Beispiel 1: Die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee verlangt für Beträge über 100.000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,4 %.
Beispiel 2: Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) verlangt von neuen Geschäftskunden 0,4 % auf Einlagen über 500.000 Euro.
Beispiel 3: Die Stadtsparkasse München verlangt seit dem April 2017 bei Beträgen über 250.000 Euro für Firmenkunden ein Verwahrentgeld von 0,4 %.
Beispiel 4: Seit Mitte März 2017 gibt Flatex* die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank in Höhe von 0,4 % an ihre Kunden ab dem ersten Euro weiter. Dies betrifft das Verrechnungskonto und nicht das Depot. Flatex* bleibt als Broker für ETF-Sparpläne sehr attraktiv. Du musst immer die gesamten Kosten betrachten. Wenn Du beispielsweise 10.000 Euro auf dem Verrechnungskonto hast, dann bezahlst Du ärgerlicherweise 40 Euro pro Jahr. Wenn bei einem Wechsel jedoch höhere Gebühren für Sparpläne anfallen, dann lohnt sich der Wechsel oftmals – trotz Negativzinsen – nicht.
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Die Lessons Learned:
Die Begriffe Negativzinsen, Strafzinsen und Verwahrentgelte kannst Du als Synonym verwenden. Die Ursache der Zinsentwicklung liegt in der Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Wenn Banken bei der EZB Geld deponieren, dann müssen sie im April 2017 Strafzinsen in Höhe von 0,4 % bezahlen. Die EZB möchte Banken zu einer Weitergabe des Geldes in Form von Krediten animieren. Vereinzelt geben Banken diese Strafzinsen an Kunden weiter. Einige Beispiele haben wir uns oben angesehen.
Primär bei größeren Vermögen oder bei Firmenkunden, aber teilweise auch bereits bei Privatkunden.
Die meisten Banken geben die Strafzinsen, die sie selbst bei der EZB bezahlen müssen, nicht weiter. Vermutlich aus Sorge um Kundenverlust oder negatives Marketing. Sie betreiben stattdessen lieber Quersubventionierung.
Statt Strafzinsen werden teilweise Gebühren in anderer Form erhoben.
Wenn Deine Bank Strafzinsen einführt, dann hast Du immer zwei Möglichkeiten:
a) Wechsel der Bank.
b) Umschichtung des Geldes.
Ein Wechsel der Bank macht nicht zwingend Sinn, weil es am Ende immer auf die gesamten Kosten ankommt. Wir haben uns das Beispiel mit Flatex* angesehen. Ideal geeignet für ETF-Sparpläne, aber nicht geeignet um hier größere Summen auf dem Verrechnungskonto zu parken. Prüfe stets den Zweck des Depots und rechne Dir die Kosten insgesamt aus.
Und nochmal: Etwaige Negativzinsen betreffen nicht Dein Depot. Hier übernimmt die Bank nur die Verwahrung.
Eine Umschichtung des Geldes in andere Anlageformen musst Du mit einem höheren Risiko bezahlen.
Aus Angst vor Negativzinsen Aktien oder Gold zu kaufen, obwohl Du das Geld demnächst wieder in voller Höhe brauchst, das macht keinen Sinn. Das Risiko ist zu groß.
Ob wir flächendeckende Negativzinsen sehen werden, das hängt von der weiteren Politik der EZB (Stichwort: 1. Satz der Einlagefazilität) und der Weitergabestrategie der Banken ab.
Mein Name ist Stefan Obersteller und ich bin der Gründer von Geldbildung®. Seit Ende 2014 betreibe ich diese Plattform – neben meiner eigenen Geldbildung® – in Vollzeit und helfe Anlegern durch die Vermittlung unabhängiger Geldbildung® mehr aus ihrem Geld zu machen.
Ich bin zwar Bankkaufmann und Ökonom mit Abschluß der Schweizer Elite-Universität St. Gallen, aber ich arbeite bei keiner Bank, bei keiner Vermögensverwaltung, bei keiner Fondsgesellschaft und auch bei keiner Versicherung. Ich vermittle ausschließlich Geldbildung®. Aus Überzeugung. Du kannst Dich damit auf die Unabhängigkeit und die Fundiertheit der Informationen verlassen.
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Bildquelle: Pixabay, lizensiert unter CC0 1.0
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